Amazongutscheine und das Spiel mit der Bezahlung
Immer wieder treffe ich auf sie, es sind Blogger und Seitenbetreiber die für ihre Arbeiten gerne mittels Amazongutschein(e) bezahlt werden möchten. Es gibt sicherlich Webseiten die von Privatpersonen betrieben werden und keinen wirklichen finanziellen Fokus beim Betreiben haben. Wenn man hier eine echte Empfehlung bekommen kann, gibt man auch sehr gerne etwas zurück, es soll sich schließlich lohnen. Viele Blogs und Webseiten werden allerdings nur betrieben, um im großen Stil und mit System Einnahmen zu generieren.
Immer wenn ich frage ob eine Rechnung ausgestellt werden kann, stellen sich mir die Nackenhaare hoch, wenn die Antwort mal wieder lautet: Nein, aber wir möchten in Amazongutscheinen bezahlt werden.
Oft kommt noch die Erklärung dazu, ich möchte nicht zu viel Einnahmen generieren, bin ja noch Kleinunternehmer und das Finanzamt soll auch nicht alles mit bekommen. Ein ernstgemeinter Tipp und Hinweis an alle die einen Amazongutschein als Bezahlung möchten mit dem Hintergrund weniger Steuern zu zahlen und um die Einnahmen nicht bzw. den geldwerten Mehrwert am Fiskus vorbeizuführen.
Leute, bringt euch nicht in Teufels Küche!
Ich weiß nicht wie die Unternehmen es angeben wenn Sie einen Gutschein herausgeben für ein Unternehmen das nicht deren eigen ist. Ich für meinen Teil gebe bei jedem Amazongutschein mit an wer diesen bekommen hat, wann und wieso. Mein FA weiß also immer wer mal wieder einen Gutschein erhalten hat, was das heißt muss ich keinem sagen. Die Transferleistung an dieser Stelle erwarte ich von jedem, der es geschafft hat eine Webseite zu erstellen und diese aktiv betreibt.
Auch die Amazongutscheine sind als Einnahmen anzugeben, es ist kein Kavaliersdelikt dies nicht zu machen. Der Fiskus reagiert sehr empfindlich wenn es um Steuern und Betrug geht. Wir kennen unser Rechtssystem und nicht oft kommen uns Urteile sehr mild und zu harmlos vor, aber hat das schon mal jemand bei einem Steuerdelikt festgestellt? Ich für meinen Teil nicht.
Ganz zu schweigen von allen, die noch Leistungen vom Amt beziehen, hier ist der Grat zum Sozialbetrug sehr schmal.
Ja, es müssen ab und an auch mal Themen auf den Tisch die etwas ernster sind. Es soll kein Zeigefingerartikel sein, vielmehr eine Art Aufklärung für die, die nicht wissen was auch Gutscheine als Bezahlung eine Art von Einnahmen zählen können.







Eine Frechhet überhaupt auf die Idee zukommen so eine Aussage zu treffen. Dann muss ich eben entsprechend Ausgaben generieren wenn ich zu viele Einnahmen generiere.
Kommt leider öfter vor als man denkt.